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   BVerwG, 04.06.1997 - 3 B 76.97   

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https://dejure.org/1997,4514
BVerwG, 04.06.1997 - 3 B 76.97 (https://dejure.org/1997,4514)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1997 - 3 B 76.97 (https://dejure.org/1997,4514)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 3 B 76.97 (https://dejure.org/1997,4514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Restitution - Erlösauskehr - Share-deal

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnung; Treuhandgrundstück; Geschäftsanteilsübertragung; share-deal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Kein Geldausgleich bei Restitutionsausschluß infolge Geschäftsanteilsveräußerung durch Treuhand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 08.11.2001 - 3 C 9.01

    Anteilsveräußerung; Treuhandanstalt; Treuhand-Kapitalgesellschaft; Restitution;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 30. Januar 1997 - BVerwG 3 C 11.96 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 22 S. 66 und vom 19. Januar 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - 115 Nr. 18 S. 40 sowie Beschluss vom 4. Juni 1997 - BVerwG 3 B 76.97 - Buchholz 428.2 § 13 VZOG Nr. 1) ergibt sich aus dieser Bestimmung im Wege des Umkehrschlusses, dass die Restituierbarkeit von im Eigentum einer Treuhand-Kapitalgesellschaft stehenden Vermögensgegenständen mit der Veräußerung von Geschäftsanteilen an dieser Gesellschaft entfällt.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, erfolgt ein Geldausgleich nach § 13 Abs. 2 Satz 1 (1. Altern.) VZOG nicht, wenn der Rückübertragungsanspruch ein Grundstück betraf, das im Eigentum einer Treuhandgesellschaft stand, deren Geschäftsanteile zum Zwecke der Privatisierung veräußert worden sind (vgl. Beschluss vom 4. Juni 1997 - BVerwG 3 B 76.97 - Buchholz 428.2 § 13 VZOG Nr. 1).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 9.09

    Öffentliche Restitution; Grundstücksrestitution; Erlösauskehr;

    Kern des Streits zwischen den Beteiligten ist, ob der im Übrigen nicht in Frage gestellte Restitutionsanspruch der Klägerin bereits durch die - nicht erlösauskehrpflichtige (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juni 1997 - BVerwG 3 B 76.97 - Buchholz 428.2 § 13 VZOG Nr. 1) - Abtretung der Geschäftsanteile der Straßen- und Tiefbau GmbH an eine private Erwerberin erloschen war mit der Folge, dass die spätere Veräußerung des umstrittenen Grundstücks an die GbR ... keinen Einfluss mehr auf den Restitutionsanspruch haben konnte.
  • VG Berlin, 23.04.2010 - 29 K 120.10

    Restitution; Unternehmen; Erlösauskehr; share-deal; Veräußerung des

    Hierzu ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 4. Juni 1997 - 3 B 76.97 - juris) geklärt:.
  • VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 132.10

    Anspruch des Restitutionsberechtigten auf Zahlung eines Geldbetrages in Höhe des

    Wie sich aus § 11 Abs. 1 Satz 2 VZOG zwingend ergibt, ist nach dem Übergang des Vermögensgegenstandes auf eine Kapitalgesellschaft in Folge der Übertragung der Geschäftsanteile die Rückübertragung nur dann n i c h t ausgeschlossen, wenn sich die Anteile an dieser Gesellschaft noch in der Hand der Treuhandanstalt befinden (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 3 B 76.97 -, Buchholz 428.2 § 13 VZOG Nr. 1 = juris Rdnr. 4).
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